CB-Funk

CB ist die Abkürzung für Citizen Band (Engl.) und bedeutet Bürgerband, das für jedermann nutzbar ist. CB-Funkgeräte und deren Betrieb unterliegen zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen. So sind manche Geräte anmelde- und gebührenpflichtig. Zuständig ist die Bundesnetzagentur (BNETZA).
CB-Funker müssen keine Prüfung ablegen, wie es bei Amateurfunkern der Fall ist. Sie dürfen aber auch die Funkgeräte nicht selber bauen, verändern oder reparieren. Außer Packet Radio darf CB-Funk auch gewerblich genutzt werden.

Technische Daten

Frequenzspektrum: 11-Meter-Band (27 MHz-Band)
Sendeleistung: max. 4 Watt
Übertragungstechnik:
  • FM, PM, AM
  • Sprechfunk
  • 6 Kanäle für digitale Übertragung für Fax und Packet Radio

Packet Radio

Funktionsweise von Packet Radio mittels zwei Computern
Mit Packet Radio ist digitale Datenübertragung per Funk mit max. 9600 Bit/s möglich. Die Begrenzung liegt am 10 kHz Band. Meist wird nur mit 1200 Bit/s übertragen.
Für Packet Radio werden z. B. Funkmodems an die V.24-Schnittstelle angeschlossen. Dann können zwischen zwei Computern Daten ausgetauscht werden.
Die Reichweite liegt bei ein paar Kilometern. Packet Radio findet auf den Kanälen 24, 25, 52, 76 und 77 statt. Das Rufzeichen wird in der Form DAA 200 empfohlen.
Hinweis: Packet Radio darf nicht gewerblich genutzt werden.