012 - Innovative Dienste

Unter der Vorwahl 012 sollen Rufnummern für innovative Dienste zugeteilt werden, die so neu sind, dass sie keiner anderen Gasse (Vorwahl) zugeordnet werden kann. Bisher wurden jedoch alle Anträge auf Zuteilung von 012-Rufnummern, bis auf einen, einem anderen Nummernbereich zugeordnet. Durch den sehr flexiblen 0900-Bereich ist der 012-Bereich praktisch überflüssig.
Ein Anrufer und Nutzer einer dieser Rufnummern muss auf einige Haken und Ösen dieses Vorwahlbereiches achten. Diese Rufnummern sind nur aus den Netzen der Deutschen Telekom und T-Mobile zu erreichen. Weder andere Netzbetreiber noch ein ausländisches Netz schaltet eine solche Verbindung durch. Das schränkt die Verwendbarkeit dieser Rufnummer ein. Über die Schließung des Nummernbereichs 012 wird nachgedacht.

Die Rufnummern für innovative Dienste sind wie folgt aufgegliedert:

Präfix Ziffernfolge Diensteanbieterkennung Teilnehmerrufnummer
0 12 2 bis 4stellig 5 bis 9stellig
  Nationale Rufnummer mit mindestens 11 aber maximal 13 Stellen

Die Anbieter sind durch ein Telekommunikationsgesetz (TGK), welches zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs verabschiedet wurde, dazu verpflichtet, den Preis anzusagen, nachdem ein Verbraucher die entsprechende Nummer gewählt hat. Die Vorschrift gilt für die Rufnummern 0900, 0137, 012, 0118 und 0180, für die teilweise auch Ausnahmen definiert sind. Ziel ist es, die Preistransparenz für die Verbraucher zu erhöhen. Das Gesetz regelt darüber hinaus, dass Kunden bei bestimmten Verstößen gegen die Vorschriften nicht zur Zahlung des Entgelts verpflichtet sind.