0137 - Televotingdienst / T-VoteCall

Im Zusammenhang mit aktuellen Ereignissen, meist im Fernsehen oder Radio gesendet, tauchen immer wieder Rufnummern auf, die als interaktives Element dazu dienen, dass der Kunde oder Zuschauer/Zuhörer per Telefon seine Meinung äußern kann oder Abstimmen darf. Unter der Vorwahl 0137 findet sich dieser sogenannte Televotingdienst. Dieser Mehrwertdienst dient dazu gleichzeitig zigtausend Anrufe zu verarbeiten.
Angefangen hat es damals vor vielen Jahren mit dem Abstimmungsmännchen TED, kurz Tele-Dialogsystem. Damals wurde bei "Wetten dass..." von etwa tausend Zuschauern der Wett-König gewählt. Mit TED wurde die Abstimmung per Telefon zum Erlebnis. 1997 wurde TED durch T-Vote-Call der Deutschen Telekom abgelöst. Zu groß war die Zuschauerzahl, die abstimmen wollte. 1998 stellte T-Vote-Call erstmals unter Beweis, was es zu leisten fähig war: Zum Internationalen Schlager-Grand-Prix mit Guildo Horn wickelte T-Vote-Call in 10 Minuten 700.000 Anrufe ab. Heute sind pro Minute 100.000 Anrufe realisierbar, die vor allem für bundesweite Großereignisse im Fernsehen benötigt werden. Damals wie auch heute ist es möglich die einfache telefonische Stimmabgabe ohne oder mit Registrierung des Anrufers sowie die Durchschaltung zum Moderator der Sendung oder zu Abfrageplätze im Call Center.
Eingesetzt wird dieser Dienst vor allem für Abstimmungen, Meinungsumfragen und Gewinnspiele. Möglich ist eine einfache telefonische Stimmabgabe, die Registrierung des Anrufers oder die Durchschaltung in eine Sendung oder zu einem Call Center. Durch die Auswertung der Anrufe lassen sich statistische Informationen ermitteln. Zum Beispiel die Resonanz beim Kunden, Anruferverhalten, Anruferprofile und Reichweite. Damit die Abstimmungen durch Mehrfachanrufe nicht verfälscht werden, lassen sich die Anrufer protokollieren und Mehrfachanrufer abweisen.
Für den Televotingdienst ist die Rufnummerngasse 0137 reserviert. Bis 2002 wurde nur von der Deutschen Telekom dieser Dienst angeboten. Ab 2002 nahmen auch andere Netzbetreiber und Provider Televoting in ihr Leistungsprogramm auf.

Kosten für den Anrufer

Die Kosten für den Anrufer sind abhängig von der Folgeziffer nach der 0137. Abgerechnet wird pro Anruf oder pro Minute. Der Auftraggeber und der Provider teilen sich die Einnahmen.
Der schlechte Ruf der 0190-Nummern hat die 0137-Nummer für Dienstleister interessant gemacht. Wettbewerbs- und Verbraucherschützer haben den Missbrauch der 0137-Nummer angemahnt. Da diese Rufnummer kaum bekannt ist, sind sich viele Anrufer über die Folgekosten eines solchen Anrufs nicht bewusst.

Vorwahl Kosten
0137-1.. 14 Cent pro Anruf
0137-2.. 14 Cent pro Minute
0137-3.. 14 Cent pro Minute
0137-4.. 14 Cent pro Minute
0137-5.. 14 Cent pro Anruf
0137-6.. 25 Cent pro Anruf
0137-7.. 100 Cent pro Anruf
0137-8.. 50 Cent pro Anruf
0137-9.. 50 Cent pro Anruf
0138.. 14 Cent pro Minute

Die Anbieter sind durch ein Telekommunikationsgesetz (TGK), welches zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs verabschiedet wurde, dazu verpflichtet, den Preis anzusagen, nachdem ein Verbraucher die entsprechende Nummer gewählt hat. Die Vorschrift gilt für die Rufnummern 0900, 0137, 012, 0118 und 0180, für die teilweise auch Ausnahmen definiert sind. Ziel ist es, die Preistransparenz für die Verbraucher zu erhöhen. Das Gesetz regelt darüber hinaus, dass Kunden bei bestimmten Verstößen gegen die Vorschriften nicht zur Zahlung des Entgelts verpflichtet sind.