Überfallüberwachung

Die Überfallüberwachung erfolgt durch Überfallmelder, die von Personen betätigt werden, die sich in einem Notzustand(Überfall) befinden.
Die Peripherie für die Überfallüberwachung werden meistens an Einbruchmeldeanlagen angeschlossen. Können aber auch an eigenständigen ÜMA angeschlossen werden.
Die ÜMA darf vom Betreiber nicht abgeschaltet werden. Zudem müssen im Alarmzustand Folgemeldungen(erneute Auslösung) möglich sein. Die ausgelösten Meldungen dürfen vom Betreiber nicht zurückgestellt werden.