Polizei-Richtlinien

Über ein Telefonwählgerät(TWG) kann die Polizei über ein Fernsprechnetz alarmiert werden. In diesem Fall müssen aber die Richtlinien für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluß an die Polizei beachtet werden.
Es bleibt der Polizei überlassen, ob sie eine Anlage aufschalten lässt. Das geschieht in der Regel erst bei einem bestimmten Risiko. Zudem behält sich die Polizei vor, daß Anlagen abgeschaltet werden, wenn diese durch häufige Fehlalarme aufgefallen sind.
Die Polizei-Richtlinien werden auf Bundesebene erarbeitet, werden jedoch von den Innenminister der Bundesländer erlassen. Deshalb können von Bundesland zu Bundesland Unterschiede vorkommen.