Instandhaltung der BMA

Brandmeldeanlagen müssen regelmäßig auf ihre elektrische und mechanische Funktionen überprüft werden.
Die Überprüfung sowie die Instandhaltung nach DIN 57833/VDE 0833 ist der Betreiber der BMA zuständig. Die Instandhaltung sollte einer Fachfirma übertragen werden, und ist durch laufende Aufzeichnungen des Betreibers nachzuweisen.

Die Instandhaltung gliedert sich in

InspektionFestlegung des Ist-Zustandes(vierteljährliche Funktionsprüfung der BMA)
WartungBewahrung des Soll-Zustandes(mindestens 1 mal jährlich)
InstandsetzungWiederherstellung des Soll-Zustandes(Reparatur)
Alle 5 Jahre Überprüfung der Anlage auf Erfüllung der Norm.