Hausalarmanlage

Eine Hausalarmanlage dient zur Alarmierung des hauseigenen Rettungspersonals und zur Benachrichtigung für die im Gebäude(öffentlich) sich befindenden Personen.
Die Hausalarmanlage muss nach DIN/VDE 57833 wie eine Brandmeldeanlage aufgebaut werden. Als Zentrale wird eine Brandmeldezentrale ohne Übertragungseinrichtung verwendet.
Es dürfen nur nichtautomatische Melder nach DIN 14655 mit blauer Farbe eingesetzt werden, und müssen die Aufschrift Hausalarm haben.