Ständig besetzte Stellen

Bei Brandmeldeanlagen gibt es in der Regel zwei Stellen, die bei Gefahrenmeldungen und Störungen zuständig sind.

Erläuterungen der DIN 57833 Teil 1/VDE 0833 Teil1:

Können Meldungen und Störungen an der Anzeige- und Betätigungseinrichtung durch eine unterwiesene Person nicht ständig entgegengenommen werden, so ist zwingend die Weiterleitung von Gefahrenmeldungen über eine Primärleitung zu einer durch eine eingewiesene Person ständig besetzten, beauftragten Stelle gefordert.

Eine Stelle gilt in diesem Falle auch dann als ständig besetzt, wenn durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, daß der Instandhalter innerhalb von 24 Stunden mit der Instandhaltung beginnt.