Überfallmeldetechnik

Überfallmeldeanlagen können eigenständig sein, oder in eine Einbruchmeldeanlage eingebunden sein. In jedem Fall darf die ÜMA vom Betreiber nicht abschaltbar sein. Eine ausgelöste Meldung darf vom Betreiber nicht rückstellbar sein.

Überfallmelder

Überfallmelder müssen mehrfach auslösbar sein. Dauerbetätigung, Leitungskurzschluss und -bruch dürfen nicht zur selbsttätigen Alarmwiederholung führen.
Überfallmelder dürfen für betriebsfremde Personen nicht als solche erkennbar sein.

Alarmierung

Im Alarmfall darf die ÜMA nur einen stillen Alarm zur Polizei absetzen.
Eine örtliche Alarmierung darf nicht erfolgen, damit die Angestellten und Kunden nicht durch eine Kurzschlusshandlung des Täters gefährdet werden.