Einbruchmeldetechnik

Überwachungsmaßnahmen

Einbruchmeldeanlagen müssen so konzipiert sein, daß Einbrüche und Einbruchsversuche möglichst frühzeitig erkannt und weitergemeldet werden können.

Bei der Festlegung der Überwachungsmaßnahmen ist der jeweilige Gefährdungsgrad, bauliche Schwachstellen und besonders gefährdete Einstiegsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind besondere Maßnahmen zu treffen.
Der Gefährdungsgrad ist abhängig von:

Dabei können verschiedene Überwachungsarten zum Einsatz kommen:

Örtliche Alarmierung

Die örtliche Alarmierung erfolgt mit zwei akustischen und einem optischen Signalgeber. Eine Sichtverbindung darf zwischen den Signalgebern nicht bestehen.

Planung und Montage: